GliS - Gleichbehandlung in Stadtwerken

Gleichbehandlung und damit die Nicht-Diskriminierung der Marktteilnehmer sind zentrale Säulen für einen fairen Wettbewerb im Energiemarkt. Dies unterstützt das Ziel, Monopolvorteile aus dem Netz nicht auf die Wettbewerbsbereiche wie Vertrieb und Erzeugung zu übertragen.

Unternehmen im Strom- und Gasmarkt, welche sowohl in wettbewerblichen als auch monopolistischen Bereichen aktiv sind, müssen hinlänglich die Nichtdiskriminierung sicherstellen. Dabei unterscheidet man im Wesentlichen die informatorische und die prozessuale Entflechtung. Dies bedeutet einerseits, dass keine Informationen ungerechtfertigt an Marktteilnehmer gelangen und andererseits die Schnittstellen mit den Wettbewerbsbereichen für alle Marktteilnehmer gleich gestaltet sind.

Bestimmte Unternehmen müssen zudem einen Gleichbehandlungsbeauftragten berufen und ein Gleichbehandlungsprogramm in Kraft setzen. Außerdem wird gesetzlich die Überwachung der Einhaltung der Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms gefordert.

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